Eine blaue 2025 vor grauem Hintergrund. Die 0 ist der Reifen des Rollstuhlfahrer-Symbols. Im Reifen sind, an die EU-Fahne angelehnt, 12 gelbe Sterne. In der Mitte des Reifens steht; EAA

Der European Accessibility Act – Die PDF-Realität ab 2025

geschrieben von
Lisa Huber
veröffentlicht

Der European Accessibility Act beinhaltet viele Richtlinien und Normen – so weit, so gut. Drei Beispiele bedeutsamer Branchen, die zeigen, wie essenziell die neue Verordnung ist: Gesundheit, Finanzen und Verkehr.

Zur Erinnerung

Im Amtsblatt werden die Grundsätze bei Web-Anwendungen aufgelistet, die sowohl in der Richtlinie 2016/2102 als auch im European Accessibility Act eine Rolle spielen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Die technischen Rahmenbedingungen sind dabei die Kriterien, die in der Norm DIN EN 301 549 V3.2.1 festgehalten werden. Für PDFs ist hierbei das Kapitel 10 interessant, dass sich mit „Non-Web Documents“ (und „downloadable documents“) befasst. An dieser Stelle werden die technischen Spezifikationen von PDFs mit Verweis auf die WCAG festgehalten. Auch das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nennt als technischen Rahmen die DIN EN 301 549. PDF-Barrierefreiheit ist damit rechtlich festgeschrieben.

Beispiel 1: Gesundheit

Der medizinische Bereich wird mehr und mehr digital. Seit 2023 ist es möglich, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu beantragen, zudem sind fast alle Dokumente (etwa bei Anliegen der Kranken- oder Pflegeversicherung) online erhältlich. Oft gibt es sogar einen Mitgliedschaftsantrag als PDF.

Abseits der Krankenkassen nimmt auch die Zahl der Online-Apotheken zu. Außerdem findet man heute auch die Beipackzettel für die allermeisten Medikamente im Netz, häufig ebenfalls im PDF-Format. Eine Nebenwirkung nachschauen oder die maximale Tagesdosis überprüfen? Das haben wir bestimmt alle früher oder später einmal gemacht.

Für eine Person mit körperlicher Beeinträchtigung (angeboren, erworben oder aufgrund des hohen Alters) spielt dieser Bereich eine noch größere Rolle. Viele der betroffenen Kunden und Kundinnen benötigen oftmals bestimmte medizinische Hilfsmittel oder Medikamente und müssen sich noch öfters mit den vielen Formularen herumschlagen. Im Moment sind sie noch häufig dazu gezwungen, sich Hilfe zu holen – etwa von Verwandten, Freund:innen oder Kolleg:innen – obwohl gerade bei dem Thema Gesundheit der Wunsch nach Diskretion und Privatsphäre in einigen Fällen durchaus nachvollziehbar ist. Ab 2025 können sich Betroffene durch barrierefreie PDFs selbstständiger im medizinischen Bereich bewegen.

Beispiel 2: Finanzen 

Werfen Sie einmal einen Blick in ihre E-Mails. Wann war das letzte Mal, dass sie eine Mail von ihrer Bank bekommen haben, in der sie über Neuigkeiten der Finanzwelt oder Änderungen der AGB informiert wurden. Diese Woche? Letzte Woche? Neben AGBs sind auch Kontoauszüge, die man heute über sein Online-Banking-Konto herunterladen kann, meistens im PDF-Format.

Nicht nur Banken, sondern auch Online-Bezahldienste, oftmals die Schnittstelle zwischen Online Shops und privaten Finanzen, stellen heute die Möglichkeit zur Verfügung, Transaktionsübersichten als PFD-Dokument herunterzuladen.

Jetzt stellen Sie sich vor, Sie müssten vor Verwandten, Freund:innen, Kolleg:innen offenlegen, wie viel und für was sie jeden Monat Ihr Geld ausgeben oder könnten ohne Hilfe durch die fehlenden Möglichkeiten nicht einmal ein eigenes Konto eröffnen. Die finanzielle Unabhängigkeit ist damit nicht immer gewährleistet oder mindestens erschwert– allein wegen den Hürden im Web und in PDF-Dokumenten. Das Jahr 2025, so die Idee der EU und des European Accessibility Acts, eröffnet viel mehr Menschen neue Möglichkeiten, selbst über ihr Geld zu verwalten. Das ist, ganz nebenbei, auch eine große wirtschaftliche Chance für die EU.

Beispiel 3: Verkehr  

Seit 2008 sind die meisten Flugunternehmen auf elektronische Tickets umgestiegen. Ein gutes Beispiel, das auch im European Accessibility Act und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unter „Luftfahrzeuge“ und „Luftverkehr“ zu finden ist. Dadurch kann Papier und Geld gespart werden, es ist aber auch sowohl für Unternehmen als auch Kunden und Kundinnen eine Erleichterung. Ein E-Ticket kann nicht einfach vergessen werden oder verloren gehen. Meistens werden die Tickets als E-Mail versandt und befinden sich dann als PDF-Dokument im Anhang. Das Ticket kann dann unkompliziert auf das Endgerät heruntergeladen werden. Dort findet man die relevanten zeitlichen Daten, an welches Gate man muss, einen QR-Code, die Buchungsnummer und alles andere, das benötigt wird… jedenfalls wenn man die Möglichkeit hat, darauf zuzugreifen. Für eine Person mit Sehbehinderung funktioniert das nur mit einem barrierefreien PDF.

Ähnliches gilt für alle anderen Verkehrsmittel, ganz egal ob Bus, Zug oder Schiff. Private Verkehrsunternehmen müssen in Zukunft die Tickets ihrer Online-Angebote barrierefrei gestalten. Online-Tickets, Fahrpläne und Streckenkarten, aber auch Fahrgastrechte und Reiseversicherungen sind betroffen. Wird davon etwas als PDF zur Verfügung gestellt, muss dieses den Ansprüchen der digitalen Barrierefreiheit entsprechen.

Fazit

Stand jetzt sind viele Menschen aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen in Bereichen ausgeschlossen, die für Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich zugänglich sind. Das allein sollte schon Grund genug sein, Inhalte, die digital zur Verfügung gestellt werden, für alle zugänglich zu machen.

Aber auch aus wirtschaftlicher Sicht macht das absolut Sinn: Viele potentielle Kunden und Kundinnen sind sehbehindert – in Zahlen: rund 80 Millionen Menschen in der EU. Diese Menschen sind also auf barrierefreie Inhalte angewiesen - Barrierefreie PDFs spielen also eine ganz wesentliche Rolle. Sie nehmen eine großen Teil in unserem Alltag ein und ermöglichen es damit ab 2025 einer sehr viel größeren Zahl an Menschen am Handel und Mobilität teilzunehmen. Digitale Barrierefreiheit ist damit ein Gewinn für uns alle. 

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