Illustration: Uhr mit einem Barrierefreiheits-Symbol auf dem Ziffernblatt. Die Uhrzeit steht auf 15 Minuten vor 12. Das Viertel des Ziffernblatts zwischen 9 und 12 ist grün eingefärbt.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einfach erklärt

Rahel Pfeffinger
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Rahel Pfeffinger
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2025 ist da: Dieses Jahr markiert den Countdown für Unternehmen, die den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gerecht werden müssen. Doch was bedeutet das genau und warum ist jetzt der Zeitpunkt, um zu handeln? Wir erklären Dir das BFSG – verständlich und konkret.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und wen betrifft es?

Bereits in 2019 wurde in der EU der European Accessibility Act (EAA) verabschiedet. Eine Richtlinie, welche die Mindestanforderungen für die digitale Barrierefreiheit festlegt. Die einzelnen EU-Länder müssen diese Richtlinie in nationales Recht umwandeln – so ist das BFSG in Deutschland entstanden.

Ziel des BFSG ist es, die digitale Barrierefreiheit für Verbraucher:innen zu stärken. Es richtet sich an Unternehmen, die Geschäfte mit Endkund:innen (B2C) tätigen und umfasst alle digitalen Dienstleistungen und Produkte, wie beispielsweise:

  • Online-Shops
  • Rechnungen
  • Online-Banking
  • Reservierungssysteme
  • Bedienungsanleitungen

Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Umsatz unter 2 Millionen Euro sind davon ausgenommen. Doch für alle anderen gilt: Ab dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Datum angeboten werden, die Anforderungen der Norm EN 301 549 erfüllen.

Tipp: Auf der Webseite BFSG Check einer Passauer Werbeagentur kannst Du einen kostenlosen Check durchführen und so herausfinden, ob Dein Unternehmen vom neuen Gesetz betroffen ist.

Was sind konkrete Anforderungen des BFSG?

Die Anforderungen des Gesetzes orientieren sich an der technischen Norm EN 301 549, die speziell für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien entwickelt wurde. Hier sind einige der wichtigsten Punkte, die Dich wahrscheinlich stark an die WCAG-Richtlinien erinnern:

  1. Perceivable / Wahrnehmbarkeit
  2. Operable / Bedienbarkeit
  3. Undestandable / Verständlichkeit
  4. Robust / Robustheit

Zusätzliche Anforderungen:

  • Öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Feedback-Mechanismus für Barrieren und Verbesserungsvorschläge
  •  Regelmäßige Prüfungen um fortlaufend dem Standard zu entsprechen
  • Etc.

Was kannst Du jetzt tun?

Dein Unternehmen ist vom BFSG betroffen und Du weißt nicht, wie Du jetzt am besten vorgehst?

Im ersten Schritt solltest Du Dir einen Überblick verschaffen, welche digitalen Produkte und Dienstleistungen Du anbietest, die in Zukunft barrierefrei gemacht werden müssen. Für Dich sieht das vielleicht erstmal nach einem großen Berg aus, aber mit Fachwissen und den richtigen Tools wirst Du es ganz einfach schaffen, deine digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Wir von axes4 helfen Dir gerne bei Deinen digitalen PDF-Dokumenten:

  • Mit unserem kostenlosen PDF Accessibility Checker (PAC) prüfst Du Deine Dokumente in kürzester Zeit auf ihre Barrierefreiheit.
  • Auf unserem Blog, LinkedIn-Account und in unserem Newsletter findest Du eine große Ansammlung von Fachwissen - für Neulinge und Expert:innen.
  • In unseren kostenlosen Online-Seminaren zeigen wir Dir, wie Du in Zukunft ganz einfach barrierefreie PDFs erstellst.
  • axesService macht Deine bereits bestehenden PDFs im Nachhinein barrierefrei. Ohne zusätzlichen Aufwand für Dich.
Illustration: Ticket für den axes4 Day am 27.März 2025.

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